Lerntherapie ist keine Leistung der Krankenkassen. Sie können sich an das Jugendamt wenden und dort die Kostenübernahme beantragen. Wenn diese genehmigt ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Falls Sie die Kosten selbst übernehmen, sprechen Sie darüber mit der Therapeutin.
Sog. „Teilleistungs-Störungen“ in den Bereichen Hören, Sehen, Grafomotorik können bei manchen Kindern der Hintergrund einer Lernstörung sein. Wenn dies vorliegt, kann die Ergotherapie als Kassenleistung verordnet werden.
Ansprechpartnerinnen für Lerntherapie sind:
Sylvia Koziolek, Lerntherapeutin für Legasthenie/Dyslexie/ LRS